CONDITIONS GÉNÉRALES DE VENTE

CONDITIONS GÉNÉRALES DE VENTE

1. ALLGEMEINES
a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Reklamationen und übrigen Transaktionen zwischen dem Auftraggeber und Signex-Poland Sp. z o.o. (im Weitern Auftragnehmer) sofern in den entsprechenden Dokumenten keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
b. Der Auftraggeber akzeptiert vollinhaltlich diese Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn seine eigenen AGBs in diesen Punkten von diesen abweichen sollten.

2. ANGEBOTE
a. Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum oder Änderung gültig.
b. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der polnischen Mehrwertsteuer und es gelten bei Exportgeschäften in die EU oder Drittländer die für die jeweilige Transaktion anzuwendenden Steuer- und Zollvorschriften.
c. Die Preise basieren auf der Grundlage der (mit der Anfrage bereitgestellten) grafischen Materialien und Informationen berechnet und können sich nach Übermittlung der endgültigen grafischen Materialien und technischen Spezifikationen ändern.
d. Die Preisberechnung basiert auf Pulverbeschichtung in den Farben RAL K7 Classic und der Verwendung von weißem PMMA. Bei Folien ist die Berechnungsgrundlage der ORACAL 8500 Fächer. Abweichende Farben, Lackierungen, Folierungen und Technologien sind ggf gegen Aufpreis möglich.
e. Die Kosten für statische Berechnungen, Montage und erforderliche Genehmigungen sind in den Preisen nicht enthalten.
f. Montageangebote umfassen An- und Abreise, Unterkunft, Arbeitskräfte und notwendige Hilfsmaterialien. Die Vorbereitung der Fassade bzw. des Geländes obliegt dem Auftraggeber. Mit der Freigabe zur Montage übernimmt der Auftraggeber das Risiko und die Verantwortung für Schäden, die aus einer Fehlerhaften Vorbereitung für die Montage entstehen. Das Einholen entsprechender Genehmigungen sowie die Kosten für Aufzüge und Aufzüge sind nicht im Angebot enthalten und obliegen dem Auftraggeber. Bei den Montagepriesen handelt es sich in der Regel um Schätzungen, die auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bereitgestellten Daten basieren.
g. Die im Angebot angegebenen Termine sind freibleibend und unterliegen der Verifizierung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
h. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Abrechnungsstand am Tag der Angebotsabgabe und unterliegen einer Verifizierung zum Zeitpunkt der Bestellung.
i. Transportkosten werden vom Auftragnehmer vorgeschlagen und stellen die Maximalkosten dar. Die Speditionstransporte werden dem CMR-Übereinkommen durchgeführt. Andere Transportmöglichkeiten (z. B. UPS oder andere Kurierdienste) erfolgen auf Gefahr des Käufers und auf Basis der Versandbedingungen des ausgewählten Frachtführers
j. Sämtliche Änderungen und Aktualisierungen der Angebote bedürfen der Schriftform. Vereinbarungen, die nicht per E-Mail erfolgen (also per Telefon, WhatsApp etc.), bedürfen der Bestätigung des Anbieters per E-Mail.

3. AUFTRAGSUMSETZUNG
a. Aufträge bedürfen der Schriftform auf dem vom Auftragnehmer erstellten Bestellformular und enthalten eine Zusammenfassung der vom Auftraggeber erhaltenen Informationen und technischen Annahmen sowie den vorgeschlagenen Fertigstellungstermin.
b. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass diese Angaben und die Anlagen korrekt sind und übernimmt gleichzeitig die Haftung für eventuelle Fehler.
c. Auf der Grundlage des vom Kunden unterzeichneten Bestellformulars nimmt der Auftragnehmer die Bestellung an und bestätigt verbindlich den Fertigstellungstermin.
d. Die Bestätigung des Auftrags zur Ausführung durch den Auftragnehmer erfolgt im Moment des Einlangens der vollständigen technischen Dokumentation, der unterzeichneten Bestellung des Auftraggebers und einer allfälligen Anzahlung (oder Überweisungsbestätigung) durch Gegenzeichnung durch den Auftragnehmer auf dem Bestellformular.
e. Der Auftrag wird erst mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.
f. Sämtliche Änderungen und Aktualisierungen bedürfen der Schriftform. Vereinbarungen, die nicht per E-Mail erfolgen (also per Telefon, WhatsApp etc.), bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers per E-Mail.
g. Die bereitgestellten Materialien sowie die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten unterliegen nicht der Prüfung durch den Auftragnehmers. Für die Richtigkeit der in der Bestellung enthaltenen Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich, etwaige Fehler gehen seinen zu Lasten.
h. Bei Abweichungen zwischen der Beschreibung und der technischen Datei gelten die Maße aus der Datei.
i. Nachträgliche Änderungen oder Korrekturen erfordern eine Neuberechnung des Preises und die Festlegung eines neuen Fertigstellungstermins. Der Auftraggeber akzeptiert, dass diese Änderungen der Bestellung mit Mehrkosten und Terminänderungen verbunden sein können
j. Die Daten sollten so erstellt werden, dass kein Eingreifen seitens des Auftragnehmers erforderlich ist. Sofern Korrekturen oder Änderungen erforderlich sind, wird der Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers Korrekturen verlangen oder Korrekturvorschläge machen.
k. Im Falle einer Aussetzung der Bestellung oder eines Rücktritts trägt der Auftraggeber alle Kosten der bereits durchgeführten Arbeiten, einschließlich der Kosten für die Lagerung von Halbfertigprodukten, der Kosten für deren Lieferung an den Auftraggeber oder der Kosten für deren Entsorgung.
l. Bei voraussichtlichen Lieferverzögerungen verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich über die Umstände der Verzögerung zu informieren, um eine gemeinsame Lösung des Problems zu vereinbaren.

4. LIEFERUNG
a. Lieferungen durch Dritte erfolgen gemäß den in der Bestellung enthaltenen Bestimmungen und richten sich nach dem CMR-Abkommen bzw. den Bedingungen der Kurierunternehmen.
b. Die Bestellung gilt zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur (bei Transport durch Dritte), zum Zeitpunkt der persönlichen Abholung durch den Besteller oder zum Zeitpunkt der Lieferung durch den Auftragnehmer als abgeschlossen.
c. Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Lagerkosten in Rechnung stellen. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 2 Monaten nach Rechnungsstellung, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die polnische Mehrwertsteuer in Höhe von 23 %, berechnet „in Hundert“. Dieser Betrag wird dem Kunden innerhalb von 30 Tagen ab erfolgter Lieferung zurückerstattet.
d. Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt im Beisein des Spediteurs zu prüfen und etwaige sichtbare Schäden (Verpackungsschäden, Dellen, Risse, Lackverlust etc.) in den Transportpapieren zu dokumentieren. Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass eine spätere Schadensmeldung nicht berücksichtigt wird.
e. Verborgene Schäden müssen zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung unter Beifügung einer Fotodokumentation gemeldet werden.
f. Der Auftragnehmer hat 7 Werktage Zeit, um die Reklamation zu prüfen. Während dieser Zeit erfolgen alle vom Kunden vorgenommenen Handlungen auf sein Risiko und können Auswirkungen auf den Gewährleistungsanspruch haben.
g. Durch die Einreichung einer Reklamation wird die Zahlungsfrist nicht ausgesetzt.

5. ZAHLUNGEN
a. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
b. Der vereinbarte Skonto gilt unter der Voraussetzung, dass der Zahlungsbetrag bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum eingeht bzw. gutgeschrieben wird. Ungerechtfertigt abgezogener Skonto wird nachgefordert.
c. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß den im Land des Empfängers geltenden Sätzen zu berechnen.
d. Bleibt die Forderung trotz erster Zahlungsaufforderung nach Ablauf von 7 Tagen unbezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die laufende Produktion einzustellen und alle laufenden Forderungen, unabhängig von zuvor vereinbarten Zahlungszielen, bis zur Begleichung fällig zu stellen. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer in diesem Falle Berechtigt Punkt 3.k. anzuwenden.
e. Ist die Ausstellung einer zweiten oder mehrerer Zahlungsaufforderungen erforderlich, werden für jede dieser Zahlungsaufforderung 40,00 EUR zu den gesetzlichen Zinsen hinzugerechnet.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a. In Angelegenheiten, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt das polnische Zivilrecht.
b. Als Gerichtsstandort für allfällige Streitigkeiten gilt der jeweilige Gerichtsstandort des Beklagen als vereinbart.

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